Feststellungsprüfung / Ergänzungsprüfung Externe Teilnahme
Grundlegende Informationen
Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen ebenso wie Abiturientinnen und Abiturienten in Deutschland eine Zugangsberechtigung zum Universitätsstudium (sogenannte Hochschulzugangsberechtigung / HZB). Wird der ausländische Bildungsabschluss als nur teilweise vergleichbar mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) anerkannt, müssen diese Studienbewerberinnen und -bewerber vor Beginn eines Fachstudiums die „Prüfung zur Feststellung der Eignung von Studienbewerberinnen/Bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung“ - kurz: Feststellungsprüfung / FSP - erfolgreich ablegen.
Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft wenden sich bezüglich der Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses an das Regierungspräsidium Stuttgart, Schule und Bildung, Anerkennungsstelle:
Adresse: Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 711 904-17170
E-Mail: anerkennungsstelle@rps.bwl.de
Externe Prüfungsteilnahme
Die Feststellungsprüfung ist eine anspruchsvolle Prüfung. Sie wird in aller Regel intern, das heißt nach einjährigem Besuch des Studienkollegs, abgelegt. Diese umfassende Vorbereitung durch die Kurse am Studienkolleg ist in den meisten Fällen sinnvoll und notwendig. In Ausnahmefällen können Studienbewerberinnen und -bewerber, die in Baden-Württemberg ein Fachstudium aufnehmen wollen, stattdessen extern, das heißt ohne den Besuch eines Studienkollegs, an der Feststellungsprüfung teilnehmen.
Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist eine obligatorische Beratung am Studienkolleg der Universität Heidelberg. Termine erhalten Sie per E-Mail nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen. Im Beratungsgespräch sind sehr gute Deutschkenntnisse und einschlägige Fachkenntnisse im Bereich des geplanten Studiums über den Schulabschluss hinaus nachzuweisen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung anhand der Stoffpläne der verschiedenen Fächer über die Prüfungsanforderungen. Sollten Sie mit vielen der in den Stoffplänen aufgeführten Themen nicht oder nur wenig vertraut sein, ist dies ein starker Hinweis darauf, dass eine interne Prüfungsteilnahme nach zwei Semestern Unterricht am Studienkolleg der bessere Weg für Sie ist.
Eine externe Prüfungsteilnahme ist generell nicht möglich, wenn Sie
- im betreffenden Semester ein Studienkolleg besuchen oder dafür immatrikuliert sind
- an einem anderen Studienkolleg die Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Bewerbung um externe Prüfungsteilnahme
Der Antrag auf externe Teilnahme ist vor der Bewerbung auf einen Studienplatz zu stellen. Die Bewerbung um einen Fachstudienplatz an der Universität Heidelberg ist erst möglich, nachdem die Feststellungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Bewerbungszeiträume:
- bis 30. April für Prüfungsteilnahme im Juni/Juli
- bis 31. Oktober für Prüfungsteilnahme im Januar/Februar
Ihre Bewerbung richten Sie bitte postalisch an:
Studienkolleg der Universität Heidelberg
- FSP extern -
Im Neuenheimer Feld 684
69120 Heidelberg
Deutschland
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antrag auf externe Teilnahme an der Feststellungsprüfung / Ergänzungsprüfung
- ausländische Vorbildungsnachweise (beglaubigte Kopien)
- bei Vorbildungsnachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen:
zusätzlich deutsche oder englische Übersetzung einer/eines beeidigten Übersetzerin/Übersetzers - nur deutsche Bewerberinnen und Bewerber:
Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart - nur für Ergänzungsprüfung:
FSP-Zeugnis (beglaubigte Kopie; unbeglaubigte Kopie, falls in Heidelberg abgelegt) - Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse (beglaubigte Kopie; entfällt für Ergänzungsprüfung)
Akzeptiert werden ausschließlich dieselben Zertifikate (B2+) wie bei einer Bewerbung zum Studienkolleg - soweit vorhanden:
Nachweise sehr guter Vorkenntnisse in den anderen prüfungsrelevanten Fächern (unbeglaubigte Kopien)
Bewerbungen ohne korrekt beglaubigte Vorbildungsnachweise oder ohne adäquaten Sprachnachweis können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Informationen zu Beglaubigungen und die Liste akzeptierter Deutschzertifikate
Kontakte
Mit Fragen zur Prüfung oder Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das Studienkolleg:
studienkolleg@isz.uni-heidelberg.de
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit einem Fachstudium an der Universität Heidelberg nach bestandener Prüfung wenden Sie sich bitte an das zentrale Service-Portal:
studium@uni-heidelberg.de