Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Hochschulzugang für Berufstätige
(Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte laut Satzung der Ruprecht-Karls-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte vom 11. Februar 2015)


Das Studienkolleg der Universität Heidelberg führt jährlich im Mai auf Grundlage der Satzung der Ruprecht-Karls-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte die Eignungsprüfung für den Zugang Berufstätiger zum Hochschulstudium durch.

Die Eignungsprüfung ermöglicht Berufstätigen mit mehrjähriger Berufserfahrung, die Berechtigung zum Studium eines ihrer beruflichen Erfahrung fachlich entsprechenden Studiengangs zu erwerben.

Die Teilnahme an der Prüfung muss jährlich bis zum 31. Januar bei der zuständigen Hochschule für das folgende Wintersemester schriftlich beantragt werden.

Die Bewerber müssen zunächst mit der Universität Kontakt aufnehmen, an der sie studieren möchten. Das jeweilige Studierendensekretariat informiert die Bewerber über die Zulassungsvoraussetzungen und berät die Bewerber bei der Studienfachwahl. Die zulassende Universität entscheidet über die Teilnahme an der Eignungsprüfung für Berufstätige und meldet die Bewerber zur Prüfung an.

Eine direkte Anmeldung zur Eignungsprüfung am Studienkolleg der Universität Heidelberg ist nicht möglich, die Anmeldung muss durch die Hochschule erfolgen.

Die Prüfung ist kostenpflichtig. Derzeit beträgt die Prüfungsgebühr 200,- €. Dieser Betrag ist bei der Meldung zur Prüfung fällig und muss bis spätestens 31. März bezahlt werden. Die Gebühr kann bei Rücktritt oder Verhinderung nicht zurückbezahlt werden.

Gliederung und Form der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht laut Satzung der Ruprecht-Karls-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf drei Klausuren:

  1. eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz);
  2. eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache); von der Aufsichtsarbeit im Fach Englisch kann die/der Bewerber/in auf ihren/seinen Antrag befreit werden, wenn der Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen anderen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechenden Nachweis nach dem Schulrecht des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erbracht wird;
  3. eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit; Falls die Hochschule, an der die/der Bewerber/in das Studium anstrebt im gewählten Studiengang rechtzeitig vor Bewerbungsschluss für den Studiengang einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest durchführt, der nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses am Studienkolleg auch als fachspezifische Aufsichtsarbeit geeignet ist, kann die/der Bewerber/in wählen, ob sie/er anstatt an der fachspezifischen Aufsichtsarbeit an dem fachspezifischen Studierfähigkeitstest teilnimmt.

Für die fachspezifischen Aufsichtsarbeiten im Fach Deutsch und im Fach Englisch beträgt die Bearbeitungszeit jeweils 120 Minuten; die Bearbeitungszeit für die fachspezifische Aufsichtsarbeit beträgt zwischen 120 und 180 Minuten.

Prüfungstermine am Studienkolleg der Universität Heidelberg:

Sommer 2024
Schriftliche Prüfung im Fach Deutsch Di., 07.05.2024 10:00 Uhr Studienkolleg-Gebäude
Schriftliche Prüfung im Fach Englisch Di., 07.05.2024 14:00 Uhr Studienkolleg-Gebäude
Schriftliche Prüfung im studienfachspezifischen Fach* Mi., 08.05.2024 10:00 Uhr Studienkolleg-Gebäude
Mündliche Prüfungen Di., 21.05.2024 14:00 Uhr Studienkolleg-Gebäude

*Bitte beachten Sie, dass der fachspezifische Studierfähigkeitstest, der unter bestimmten Umständen statt der fachspezifischen Aufsichtsarbeit abgelegt werden kann, zu einem anderen Termin stattfinden kann.

Die Prüfungen finden im Studienkolleg (Im Neuenheimer Feld 684, 69120 Heidelberg) statt.

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Seitenbearbeiter: ISZ